Sicherheitsausrüstung auf See: Was Sie unbedingt wissen müssen
Sicher auf See navigieren lernen
Das Segeln auf See ist ein unvergleichliches Vergnügen, bringt aber auch Verantwortung mit sich. Unabhängig von Ihrem Fahrzeug — Segelboot, Motorboot, Jet-Ski oder Freizeitfahrzeug — darf die Sicherheit niemals dem Zufall überlassen werden.
In Frankreich regelt die Division 240 genau die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung für Sportfahrzeuge unter 24 Metern, abhängig von der Entfernung, in der Sie sich von einem Schutzhafen entfernen.
Dieser Leitfaden soll Ihnen helfen zu verstehen, welche Ausrüstungen vorgeschrieben sind, warum sie unverzichtbar sind und wie Sie Ihre Sicherheitsausrüstung an Ihr Fahrtgebiet anpassen.
Die Grundlagen der Sicherheit auf See verstehen
Was ist ein Schutzhafen im maritimen Sinne?
Ein Schutzhafen ist ein Ort an der Küste, an dem ein Boot und seine Besatzung in Sicherheit ankern, anlegen oder landen und ohne fremde Hilfe wieder auslaufen können.
Die Rolle des Schiffsführers
Der Schiffsführer ist verantwortlich für:
- die Führung des Fahrzeugs,
- die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen,
- die Einhaltung der Vorschriften,
- und gegebenenfalls die Führung des Bordbuchs.
EIF: Individuelles Auftriebsmittel
Ein EIF (Rettungsweste oder Schwimmhilfe) hält eine Person im Falle eines Sturzes ins Wasser über Wasser, hält die Atemwege außerhalb des Wassers und dreht je nach Modell eine bewusstlose Person in Rückenlage.
Die Fahrtgebiete kennen: ein entscheidendes Kriterium
Die Liste der vorgeschriebenen Ausrüstungen variiert je nach der Entfernung, in der Sie von einem Schutzhafen navigieren:
| Fahrtgebiet | Maximale Entfernung |
| Basis | Bis zu 2 Seemeilen |
| Küstenfahrt | Von 2 bis 6 Seemeilen |
| Kleine Hochseefahrt | Von 6 bis 60 Seemeilen |
| Hochseefahrt | Über 60 Seemeilen |
Vorgeschriebene Ausrüstungen beim Navigieren
Basisfahrt (bis zu 2 Seemeilen)
Auch in Küstennähe ist eine Mindestausrüstung unerlässlich, um mit unvorhergesehenen Situationen umgehen zu können:
- Individuelles Auftriebsmittel für jede Person geeignet
- Individuelles Leuchtmittel (Blitzlampe oder Knicklichtstab, Betriebsdauer ≥ 6 Std.)
- Handlenzvorrichtung (Schöpfer, Eimer oder Pumpe)
- Mobile Feuerlöschmittel (Feuerlöscher, Löschdecke Norm EN 1869)
- Schleppvorrichtung (Poller + geeignete Leine)
- Ankerleine (Pflicht bei Leergewicht > 250 kg)
- Mittel zur Kenntnis der Gezeitenzeiten und -koeffizienten (außer Mittelmeer)
- Nationalflagge außerhalb der Hoheitsgewässer
Sicherheitstipp: Zeigen Sie Ihren Passagieren vor jedem Ablegen, wo sich die Rettungswesten, der Erste-Hilfe-Kasten und die Feuerlöscher befinden.
Küstenfahrt (2 bis 6 Seemeilen): erhöhtes Sicherheitsniveau
Zusätzlich zur Basisausrüstung müssen Sie folgendes mitführen:
- 3 rote Handfackeln (Ablaufdatum prüfen)
- Vorrichtung zur Ortung einer über Bord gegangenen Person
- Wasserdichter Magnetkompass oder wasserdichtes GPS als Kompassersatz
- Seekarten (Papier oder elektronisch)
- KVR (Kollisionsverhütungsregeln)
- Befeuerungsunterlagen
Kleine Hochseefahrt (6 bis 60 Seemeilen)
Mit zunehmender Entfernung werden Eigenständigkeit und die Fähigkeit, Notsituationen zu bewältigen, unverzichtbar:
- Magnetkompass Pflicht
- Sicherheitsgurt und Fangleine (pro Person auf Segelbooten, oder pro Fahrzeug)
- 3 Fallschirmraketen + 2 Rauchsignale
oder Fest eingebautes DSC-UKW-Funkgerät mit GPS-Kopplung - Leuchtmittel für nächtliche Suche
- Rettungsinsel(n) entsprechend der Besatzungsstärke
- Wetterausrüstung (Empfang von Seewetterberichten)
- Vorgeschriebener Erste-Hilfe-Kasten
- Fest eingebautes UKW-Funkgerät (Reichweite bis zu 50 Seemeilen)
- Leuchtfeuerbücher
- Bordbuch
Hochseefahrt (über 60 Seemeilen)
Für die anspruchsvollsten Törns basiert die Sicherheit auf Notfallausrüstungen mit großer Reichweite:
- Seenotfunkbake (EPIRB 406 MHz), mit oder ohne AIS
- Wasserdichtes tragbares UKW-Funkgerät, konform mit den Vorschriften
Der Erste-Hilfe-Kasten: eine lebenswichtige Ausrüstung
In der kleinen Hochseefahrt und auf Hochsee vorgeschrieben, muss der Erste-Hilfe-Kasten der Besatzung angepasst sein. Er kann — und sollte — je nach Alter, Gesundheitszustand und Fahrtdauer ergänzt werden.
Vorgeschriebener Mindestinhalt (Artikel 240-2.16):
- Selbsthaftende Verbände
- Sterile Kompressen
- Wasserdichte Pflaster
- Blutstillungskissen
- Heftpflaster
- Nicht sterile Handschuhe
- Hydroalkoholisches Gel
- Rettungsdecke
- Antiseptische Lösung (Chlorhexidin)
Sonderfälle: Freizeitfahrzeuge und -geräte
Vorschriften für Boote mit geschleppten Wassersportgeräten
- Fahrt zwischen 300 m und 2 Seemeilen von einem Schutzhafen
- Sichtbare orangefarbene Flagge
- Schwimmende Leine und Schnellauslösesystem
- Mindestens zwei Personen an Bord des Zugboots
- Rettungsweste mindestens 50 N für den Sportler
Vorschriften für motorisierte Wasserfahrzeuge (Jet-Ski)
- Bis zu 2 Seemeilen: Basisausrüstung + Notausschalter
- Bis zu 6 Seemeilen (wenn für ≥ 2 Personen zugelassen): Regeln der Küstenfahrt
- Führerschein erforderlich
Vorschriften für Kajak, Paddleboard, Kanu
- Erlaubt bis zu 2 Seemeilen von einem Schutzhafen (bei Tag)
- Fahrzeug ≥ 3,50 m zugelassen
- Rettungsweste 50 N
- Leuchtmittel
- Vorrichtung zum Wiedereinsteigen
- Befahrungserlaubnis (Angeln)
Bereit, mit der richtigen Ausrüstung in See zu stechen?
Die Vorschriften legen einen Mindestrahmen fest, aber der gesunde Seemannsverstand bleibt Ihr bester Verbündeter. Vorausschauendes Handeln, richtige Ausrüstung und die Einweisung der Besatzung helfen, die meisten Unfälle zu vermeiden.
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